Erfahrung schon seit 1987
Die
Schmerzklinik ist nach § 40 SGB V von allen gesetzlichen Krankenkassen als Rehabilitationseinrichtung anerkannt und auch beihilfefähig (OPS 8-918).
Auch private Krankenversicherungen übernehmen i.d.R. die Kosten (gemischte Krankenanstalt).

Postdiskotomiesyndrom
chronisches Postdiskotomiesyndrom

Die Bezeichnungen Nukleotomie, Diskotomie oder auch Diskektomie werden für die Operation bzw. Entfernung eines Bandscheibenvorfall s verwendet. Den gleichen Operationszweck erfüllt die Laminektomie, wobei aber ein oder mehrere Wirbelbögen entfernt werden.
Die perkutane
Discotomie ist ein mikrochirurgisches, gering invasives (= mit geringer Verletzung der Körperintegrität einhergehendes) Verfahren, bei dem die Bandscheibe mit Hilfe einer eingeführten Faßzange mit Saugvorrichtung unter endoskopischer Sicht (= durch Spiegelung) vorgenommen wird.
Das
Postdiskotomiesyndrom wird auch als Postd iskektomiesyndrom bezeichnet, unabhängig davon, ob es mit einer pseudoradikulären oder radikulären Symptomatik (= Krankheitszeichen die auf eine scheinbar oder tatsächlich geschädigte Nervenwur zel zurückzuführen sind) einhergeht. Nahezu gleiche Krankheitszeichen können auch beim Postnukleotomie-Syndrom bestehen.
Zwischenzeitlich faßt man anhaltende Schmerzzustände nach (auch mehrfachen) Wirbelsäulenoperationen (Bandscheibe, aber auch operative Versteifungen) mit dem Begriff „Failed back surgery Syndrom" (FBSS)
(= Krankheitszeichen nach fehlgeschlagener Wirbelsäulenoperation) zusammen.

Ursachen für das Postdiskotomiesyndrom:

Drohende Spätkomplikationen nach Diskotom ie:
Instabilität
der Wirbelsäule, die u.U. eine Spondylodese
(= operative Versteifung) erforderlich macht, krankhafte Bindegewebsvermehrung nahe des Rückenmarks (epidurale Fibrose), bindegewebsartige Verwachsungen der das Rückenmark auskleidenden „Spinnengewebshaut“ (adhäsive Arachnoiditis), Wiederauftreten einer Bandscheibenausstülpung (Diskushernienrezidiv), u.a.m..

Wie kann einem Postdiskotomiesyndrom vorgebeugt werden?
Nur durch eine korrekte Indikationsstellung
(= Begründung, Anzeige, unter Abschätzung des möglichen Nutzens und Risikos) für den ersten operativen Eingriff nach genauer Klärung der Schmerzursache.
Als Grund für eine Diskotom ie ist mittlerweile das Krankheitszeichen "Rückenschmerz" oder „Kreuzschmer z“ in den Hintergrund getreten. Als relative Indikation (= Anzeige) gelten allenfalls unerträgliche, therapieresistente (= nichts hilft) Rückenschmerzen.
Leider sehen wir in unserer Schmerzklinik relativ häufig Patienten nach einer
Diskotom ie. Man fragt sich natürlich zu Recht, warum wurde eine spezielle Schmerztherapie nicht vorher versucht ??

Wissenschaftlich ist ein gesundheitlicher Vorteil durch Ban dscheiben-Operationen ohnehin nicht belegt
Berlin, 25.10.2007. Wirbelsäulen-Operationen sind auch bei Fachleuten umstritten. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Analyse der weltweiten Literatur, die Orthopäden aus Düsseldorf beim diesjährigen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie in Berlin vorstellten. "Kurzfristig können Operationen bei Bandscheibenvorfällen an der Lendenwirbelsäule helfen, mittel- und langfristig sind die Ergebnisse von operierten und nicht-operierten Patienten gleich", sagte Prof. Dr. med. Peter Wehling vom Zentrum für Molekulare Orthopädie am Donnerstag in Berlin nach Auswertung von circa 1.200 Publikationen. Zu diesem Schluss kommt zum Beispiel die weltweit größte klinische Studie bei 1244 Bandscheibenpatienten. "Die verschiedenen Studien machen deutlich, dass es beim Bandscheibenvorfall keine Standardtherapie gibt. Vielmehr ist ein individuell auf jeden Patienten abgestimmtes Behandlungskonzept auf Basis einer gründlichen Diagnostik gefragt", sagte Wehling. http://idw-online.de/pages/de/news232256

Das Schmerz geschehen bei einem Postdiskotomiesyndrom wird von den Patienten unterschiedlich geschildert. Meist verbleibet ein schon vor der Operation aufgetretener Rückenschmerz mit Ausstrahlung ins Bei n, bzw. treten nach einer gelinderten Phase wieder voll auf, teilweise sogar noch verstärkt, zusätzlich häufiger auch ein Leistenschmerz und/oder Beinschmerz, oft gemischt pseudoradikulär-radikulär (=auf eine scheinbar oder tatsächlich geschädigte Nervenwur zel zurückzuführen).
Beim
Postdiskotomiesyndrom kommen oft Schmerzen beim Vornüberneigen hinzu.

Spezielle Schmerztherapie beim Postdiskotomiesyndrom:
Zur Behandlung eignen sich folgende Maßnahmen, wobei Dauerschmerzen praktisch immer eine Kombination von verschiedenen Therapieverfahren erfordern:

Medikamentöse Schmerzbehandlung:
Akut
(= plötzlich einsetzend, heftig) und subakut (= eher schleichend verlaufend) können zunächst (vorwiegend) peripher wirkende Analgetika (= Schmerzmittel, die am Ort der Schmerzentstehung wirken) eingesetzt werden, insbesondere sog. nicht steroidale
Antirheumatika (= Rheuma mittel), aus dieser Gruppe möglichst lang wirkende und magen schonende wie z.B. Meloxicam. Besonders magenschonend sind die sog. COX-2 Inhibitoren, z.B. Parecoxib oder Etoricoxib, allerdings scheint diese Stoffgruppe mit einem Herz-/Kreislauf-Risiko verbunden zu sein, zumindest bei längerer Therapiedauer. Es bleibt abzuwarten, ob Parecoxib und Etoricoxib nicht auch noch vom Markt genommen werden, wie schon andere Mittel dieser Stoffgruppe zuvor.
Bei stärkeren schmerzhaften Muskelverspannungen können darüber hinaus auch Muskel relaxanzien (= Mittel zur Entspannung von Muskeln) (z.B. Orphenadrin, Tolperison) verordnet werden.
Manchmal sind aber die Schmerz
zustände nur mit zentral wirkenden Analgetika ((z.B. Tramadol, Tilidin, Oxycodon (Tilidin oder Oxycodon auch kombiniert mit Naloxon) oder Morphin)) (= im Gehirn bzw. Rücken mark wirkende Schmerzmittel) beherrschbar.
Grundsätzlich sollte aber gerade bei diesem Schmerzsyndrom eine längerfristige Schmerzmittelverordnung wegen der Gefahr der Gewöhnung oder gar Abhängigkeit vermieden werden.
Die Kombination mit schmerzdistanzierenden Antidepressiva (= Mittel gegen Depression, aber auch bei diesen Sch merzen hilfreich) (z.B. Doxepin, Maprotilin) oder auch Neuroleptika hilft in vielen Fällen Schmerzmittel einzusparen.

Therapeutische Lokalanästhesie (= Behandlung mit einem örtlichen Betäubungsmittel bzw. Lokalanästhetika) beim Postdiskotomiesyndrom:
Bei einem anhaltenden Schmerz nach Diskotom
ie sollten rechtzeitig alternative Methoden eingesetzt werden. Eine sehr wirksame Alternative, ohne jedes Gewöhnungs- oder Suchtpotential, ist die therapeutische Lokalanästhesie mit einem lang wirkenden örtlichen Betäubungsmittel (z.B. Bupivacain) in Form von örtlichen Betäubungen und Nervenblockaden.

Infiltrative Lokalanästhesie (= Infiltration mit einem örtlichen Betäubungsmittel):
Die einfachste diesbezügliche Schmerztherapie im Rückenbereich besteht in der örtlichen Infiltration der meist verspannten, an die Wirbelsäule angrenzenden Musku latur. Je nach segmentaler Ausdehnung reichen ca. 5-10 ml Bupivacain 0,25% bis 0,5% völlig aus. Eine weitere Möglichkeit ist die gezielte Infiltration von Triggerpunkten (= kleine Reizzonen hpts. in der Mus kulatur) nach vorheriger Identifizierung derselben.

Periphere temporäre (= oberflächliche, zeitlich begrenzte) Nervenblockaden:
Zur Unterbrechung segmentaler Reflexkreise, aber auch zur Therapie von Schmerzausstrahlungen eignen sich bei Rückenschmerzen Blockaden
(= Betäubungen) der korrespondierenden Nervenwu rzeln (= im Schmerzbereich befindliche Nervenaustrittstellen neben der Wir belsäule).
Im Bereich der Be ine können bei entsprechender radikulärer oder pseudoradikulärer Schmerzausstrahlung (= Schmerz der auf eine tatsächlich oder scheinbar geschädigte Nervenwur zel zurückzuführen ist) der vordere Oberschenkelnerv (N. femoralis) und / oder der Ischiasnerv wiederholt blockiert werden, in hartnäckigen Fällen kontinuierlich mit Katheter (* siehe unten).
Bei Schmerzausstrahlung in den Bereich des seitlichen und inneren Oberschenkels gelingt mit der sog. 3-in-1-Variante die zusätzliche Betäubung der Nerven obturatorius und cutaneus femoris lateralis
.

Die lumbale Periduralblockade (= rückenmarknahe Betäubung im Lendenbereich), insbesondere kontinuierlich mit Katheter*, ist eine sehr effektive Therapiemaßnahme beim Postdiskotomiesyndrom, die allerdings nur unter stationären Bedingungen durchgeführt werden sollte. Bei technischer Beherrschung, adäquater Lokalanästhetika-Dosierung und Beachtung der hygienischen Belange kann das Risiko als vertretbar eingestuft werden.
Wenn eine Periduralblockade technisch schwer oder nicht durchführbar ist (z.B. bei Mißbildungen, Zustand nach operativer Wirbelversteifung usw.), bietet sich besonders bei Störungen im Bereich des Plexus sacralis
(= Nervengeflecht im Bereich des Kreuzbeins) die sog. Kaudalanästhesie (= rückenmarknahe Betäubung durch einen Kanal im Kre uzbein hindurch) an, die auch mit Katheter* möglich ist, sofern dieser wegen der der Gefahr einer En tzündung seitlich unter der Haut mittels einer Untertunnelung weggeführt wird. Erhöht man die Menge des örtlichen Betäubungsmittels (z.B. 20-25ml Bupivacain 0,1 bis 0,15 %) kann auch der obere Len denbereich erreicht werden.
Statt mit einem örtlichen Betäubungsmittel können die aufgeführten, rückenmarknahen Blockaden auch mit einer verdünnten Morphin-Lösung durchgeführt werden, allerdings ist dabei die oft zu beobachtende, über die Behandlungszeit hinaus anhaltende Wirkung deutlich weniger ausgeprägt.
Bei sehr schweren und sonst kaum behandelbaren Rückenschmerzen einschließlich Ausstrahlung in die Le
isten oder Bei ne kann zur Durchführung rückenmarknaher Blockaden auch eine kleine Schmerzpumpe unter die Haut gepflanzt werden. Das Arzneimittelreservoir der Pumpe wird dann in bestimmten Zeitabständen durch die Haut hindurch mit Hilfe einer Spritze wieder aufgefüllt.

* Bei der sog. kontinuierlichen Blockade mit Katheter wird über einen Zeitraum von z.B. 10-14 Tagen ein dünner Kunststoffschlauch dicht an Nervengeflechte bzw. den betroffenen Nerven eingepflanzt. Die Einpflanzung erfolgt durch eine handelsübliche Kanüle hindurch, es muß also nicht „aufgeschnitten“ werden. In der Folge wird über diesen Katheter mehrmals täglich, jeweils nach Abklingen der vorangegangenen Dosis, das Lokalanästhetikum (= örtliche Betäubungsmittel) völlig schmerzlos nachgespritzt. In bestimmten Fällen kann zur Verabreichung des örtlichen Betäubungsmittel durch den Katheter hindurch auch eine kleine Pumpe angeschlossen werden. Das örtliche Betäubungsmittel wird bei dieser Behandlung so dosiert, dass die grobe Kraft erhalten bleibt (bei gleichzeitiger Hemmung der Schmerzreizleitung), damit begleitend krankengymnastische Übungsbehandlungen möglich bleiben. Dass die schmerzlindernde Wirkung i.d.R. über die eigentliche Behandlungszeit hinaus anhält, ist u.a. darauf zurückzuführen, daß bei dieser Blockadebehandlung auch die sog. vegetativen Nerven betroffen sind, woraus eine sehr deutliche Durchblutungssteigerung resultiert, die einer Schmerz entstehung im operationsbedingten Narbengewebe entgegen wirkt. Nach neueren Erkenntnissen vermag eine solche, intensive, längerfristige Blockadebehandlung auch das sog. Schmerzgedächtnis zu löschen.

Physikalische Therapie beim Postdiskotomiesyndrom:
Auch eine Elektrostimulation kann bei Rüc
kenschmerzen eine Beschwerdelinderung herbeiführen. Die transkutane Nervenstimulation mit Niederfrequenzgenerator über Klebeelektroden (TENS) hat den Vorteil, daß sich die Patienten bei Bedarf selbst behandeln können. Die Elektroden werden paarig neben der Wi rbelsäule im Schmerz bereich aufgeklebt. Durch Veränderung der Stimulationsfrequenz und der Elektrodengröße kann die Wirkung optimiert werden. Die elektrische epidurale Rückenmarksstimulation erfordert eine strenge Patientenauswahl.
Eine weitere physikalische Behandlungsmöglichkeit ist bei Schmerzen nach Diskotom
ie die oberflächliche Kältetherapie im Schmerzbereich. Wir verwenden einen elektrischen Kaltluftgenerator, dessen Luftstrom auf ca. -10 bis -15 Grad C abgekühlt ist.
Manche Patienten mit Schmerzen nach Diskotom
ie (gilt auch allgemein für Rücke nschmerzen) empfinden allerdings lokale Wärmeapplikationen (Rotlicht) als besser wirksam. Warme Bäder können ebenfalls ebenfalls einen Rüc ken- bzw. Kreuzschmerz lindern.
Die Verordnung von Massagen ist auch beim
Postdiskotomiesyndrom nicht immer sinnvoll.
Für den Patient mag diese Behandlung zwar angenehm sein, aber unter schmerztherapeutischem Aspekt bringt sie nichts und führt nur zu unnötigen Kosten.
Nahezu unverzichtbar ist aber beim
Postdiskotomiesyndrom die heilgymnastische Therapie, da meist nur diese geeignet ist, einen ärztlichen Behandlungserfolg zu sichern und längerfristig zu stabilisieren. Dabei gilt es, die Musku latur neben der Wi rbelsäule zu trainieren, da auf Dauer nur eine kräftige/suffiziente Musku latur eine statische und dynamische Schwäche des Achsenorgans kompensieren kann.

Andere Therapiemaßnahmen beim Postdiskotomiesyndrom:
Der Vollständigkeit halber darf Akupunktur gegen einen Schmerz nach Diskotom
ie nicht unerwähnt bleiben. Auch eine Magnetfeldtherapie kann hilfreich sein.
Wichtig sind individuelle Instruktionen zur richtigen Haltung und Vermeidung von übermäßigen Wirbelsäulenbelastungen (funktionelle Ergotherapie bzw. Rückenschule). Darüber hinaus ist anzustreben, daß die betroffenen Patienten Übungen zur Lockerung der Musku
latur erlernen.
Die Verordnung von Hilfsmitteln wie z.B. stabilisierende Korsette sollten dem Orthopäden vorbehalten sein.
Hypnoide
(= bewußtseinsverändernde) Verfahren wie autogenes Training oder progressive Relaxation nach Jakobson sind eine sinnvolle Ergänzung der Gesamtstrategie, da auch sie zu einer muskulären Entspannung führen, ebenso
Biofeedback (= Registrierung und Rückmeldung bioelektrischer Signale).
Psychotherapeutische Interventionen
(psychologische Schmerztherapie) können beim ausgeprägten „Psychosomatischen Schmerz“ angezeigt sein, da auch verdrängte Konflikte muskuläre Verspannungen und Schmerzen verstärken können.

Bei einem längerfristig bestehenden Postdiskotomiesyndrom ist davon auszugehen, daß bereits ein Chronifizierungsgrad II oder III (Mainzer Stadieneinteilung) vorliegt. In diesen Fällen ist eine rein somatische (= körperliche) Behandlung kaum mehr ausreichend, sondern es müssen zusätzlich psychologisch /psychotherapeutische Interventionen erfolgen, ebenso Anleitungen zur Schmerzbewältigung.

Laut der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit haben alle Versicherte (also auch ältere Patienten) einer gesetzlichen Krankenkasse einen Rechtsanspruch auf eine Rehabilitation und können sich ihre Rehabilitationseinrichtung sogar selbst aussuchen. Das Bundesgesundheitsministerium schrieb dazu auch einen Brief an die Aufsichtsbehörden. Dieses Wahlrecht wurde mittlerweile auch durch Urteile von Landessozialgerichten bestätigt: Baden-Württemberg (Az: L 4 KR 2071/05) und Hessen ((Az.: L 1 KR 2/05: Gewährt eine Krankenkasse einem Versicherten einen Aufenthalt in einer Reha-Klinik, so ist sie dazu verpflichtet, die Wünsche des Versicherten in Bezug auf die Einrichtung zu berücksichtigen (eine Revision gegen diese Entscheidung ließ das Gericht gar nicht erst zu)). Der Kläger hatte die Kur noch während des laufenden Prozesses in der von ihm bevorzugten Einrichtung auf eigene Kosten angetreten. Seine Krankenkasse wurde dazu verurteilt, ihm die Kosten für die Kur zu erstatten.

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